Was ist die Stiftung Anerkennung und Hilfe? In manchen Behinderteneinrichtungen sind früher Kinder und Jugendliche schlecht behandelt worden. Man hat sich nicht um ihre Gesundheit gekümmert, hat sie geschlagen oder man hat sie zu Dingen gezwungen, die sie nicht wollten. Viele von diesen Menschen leiden noch heute an den Folgen. Sie haben körperliche Schäden, Depressionen oder müssen schon früh in Rente gehen. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe unterstützt diese Menschen. Personen, die vor Erreichen der Volljährigkeit im Zeitraum zwischen 1949 und 1975 in der BRD oder im Zeitraum zwischen 1949 und 1990 in der DDR in einer Behinderten- einrichtung untergebracht waren, dort Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgewirkungen leiden, können von der Stiftung Unterstützung bekommen. Die Stiftung zahlt eine Pauschale Geldleistung in Höhe von 9000 Euro zur selbstbestimmten Verwendung. Der Betrag muss nicht versteuert werden. Um Leistungen der Stiftung zu erhalten, muss die betroffene Person Kontakt mit einer Beratungsstelle aufnehmen. Dies ist noch bis zum 31.12.2020 möglich. Die Beratungsstellen unterstützen dabei, Geld von der Stiftung zu bekommen. Informationen und Kontaktdaten der Beratungsstellen erhält man über das Infotelefon unter der Rufnummer 0800/2212218 oder auf der Internetseite www.stiftung-anerkennung-hilfe.de. In Nordrhein-Westfalen gibt es beim Landschaftsverband eine Beratungsstelle, die unter der Rufnummer 0221/8095001 erreichbar ist.